kino.to-programmierer bekommt fast 4 jahre haftstrafe
der aus hamburg stammende 29-jährige programmierer des illegalen filmportals kino.to wurde aufgrund massenhafter verletzung des urheberrechts nun vom landgericht leipzig zu drei jahren und zehn monaten haft verurteilt.
der chef-programmierer hatte zu prozess beginn ende märz geständig eingeräumt, dass er von anfang an die infrastrutkur der internetseite programmiert habe. der richter wertete das geständnis zugunsten des angeklagten, wodurch das strafmaß ein wenig geringer ausfiel als von der staatsanwaltschaft gefordert.
der aufgrund der urheberrechtsverletzung verurteilte täter hatte durch seine webseitenprogrammierung für kino.to nicht wirklich mit einer gefängnisstrafe gerechnet. die stilllegung des filmportals erfolgte bereits im sommer 2011 durch die deutschen behörden. über die vom verurteilten programmierte seite waren 135.000 raubkopien, die bei sogenannten filehostern lagerten für die nuzter erreichbar.
an guten tage griffen 4 mio user auf die plattform zu, um auf filme, serien und dokumentationen zuzugreifen. die betreiber der webseite verdienten ihr geld durch werbeeinnahmen in millionenhöhe.
bereits im dezember letzten jahres wurden einige mittäter des kino.to-portals zu hafstrafen verurteilt. über die höhe der von den gerichten festgelegten strafen kann man wohl nur geteilter meinung sein. sicherlich ist eine bestrafung für verletzungen im urheberrecht angebracht, aber ob diese so hart sein müssen wage ich zu bezweifeln – hohe geldstrafen würde ich sinnvoller beurteilen als gefängnisstrafen!
